Kapitel 0 · Kurzvorstellung
Hygiene-Folgebelehrung nach § 43 IfSG
In diesem Kurs geht es um die Hygiene-Folgebelehrung nach § 43 IfSG. Er richtet sich an Beschäftigte, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten und mit ihnen in Berührung kommen, und an alle Beschäftigten in Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung. Sie erfahren, warum die Belehrung Pflicht ist, bei welchen Krankheiten ein Tätigkeitsverbot gilt und was Sie melden müssen. Danach geht es um Händehygiene, persönliche Hygiene und Hygiene im Arbeitsablauf. Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt enthält der Kurs nicht. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Den arbeitsplatzbezogenen Teil ergänzt Ihr Betrieb. Die vier Kapitel dauern zusammen etwa 9 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.