Partnerkonditionen
Für Prüfbüros, Berater und Fachleute, die Betrieben den Weg zur normgerechten Schulungsdokumentation zeigen. Stand: 2. November 2026.
Die Konditionen
- 10 % Vermittlungsprovision auf den Netto-Umsatz jeder Kurslizenz, die über Ihre Empfehlung zustande kommt
- Zuordnung über Ihren persönlichen Einladungslink - transparent im Partnerbereich einsehbar
- Monatliche Abrechnung per Gutschrift, Auszahlung gegen Rechnung
- Keine Mindestmengen, keine Exklusivität, jederzeit kündbar
Konditionen des Partnerprogramms
1. Was das Partnerprogramm ist
Als Partner empfehlen Sie Kurse von NormProof und erhalten für Bestellungen, die über Ihren persönlichen Empfehlungslink zustande kommen, eine Provision. Die Höhe der Provision und die Abrechnung stehen in Ihrem Konto unter „Partner".
2. Sie müssen Ihre Empfehlungen als Werbung kennzeichnen
Wenn Sie Ihren Empfehlungslink weitergeben, müssen Sie den kommerziellen Zweck kenntlich machen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Sie für die Empfehlung eine Gegenleistung erhalten; das Gesetz vermutet diese Gegenleistung sogar, wenn Sie das Gegenteil behaupten. Ohne Kennzeichnung riskieren Sie eine Abmahnung.
Verwenden Sie diesen Text, dann sind Sie auf der sicheren Seite:
Werbung: Für Bestellungen über diesen Link erhalte ich eine Provision von NormProof.
Wo nur wenige Zeichen zur Verfügung stehen, genügt: Werbung - Provisionslink.
Die Kennzeichnung gehört vor oder unmittelbar neben den Link, nicht an das Ende eines langen Textes und nicht hinter „mehr anzeigen". Sie muss ohne Weiteres zu erkennen sein.
3. Keine Provision auf eigene Bestellungen
Für Bestellungen auf eigene Rechnung erhalten Sie keine Provision. Das gilt auch für Bestellungen von Personen, die mit Ihnen einen Haushalt bilden, und für Bestellungen Ihres eigenen Unternehmens.
4. Keine Provision für Bestellungen von Firmen, zu denen Sie selbst gehören
Sind Sie im Firmenkonto einer Firma hinterlegt - als Beschäftigter, als Inhaber oder mit einem Zugang, den die Firma Ihnen gegeben hat -, erhalten Sie für Bestellungen dieser Firma keine Provision. Dasselbe gilt für die Firma, für die Sie als Partner auftreten. Waren Sie dort früher hinterlegt, prüfen wir die Provision einzeln und sagen Ihnen das Ergebnis.
Der Grund: Eine Provision dafür, dass Sie einer Firma einen Einkauf empfehlen, zu der Sie selbst gehören, kann strafbar sein - für Sie und für uns. Eine Zustimmung der Firma nimmt dieses Risiko nicht in jedem Fall. Deshalb ist dieser Fall vom Programm ausgenommen; einen Weg, ihn freizugeben, gibt es nicht.
Beraten oder prüfen Sie eine Firma, ohne in ihrem Firmenkonto zu stehen, bleibt Ihre Provision unberührt. Kennzeichnen Sie Ihre Empfehlung dann wie in Nummer 2 beschrieben.
5. Firmen, die an Firmen empfehlen, zu denen sie selbst gehören
Sind Sie ein Unternehmen und steht eine Person, die zu Ihnen gehört, auch im Konto der bestellenden Firma, zahlen wir die Provision für deren Bestellungen nicht ohne Prüfung aus. Das betrifft Bestellungen mit Kursen für Beschäftigte und Bestellungen, in denen kein Kurs steht; Bestellungen, die ausschließlich Kurse aus privatem Interesse enthalten, zahlen wir wie gewohnt.
Wir prüfen diese Fälle einzeln, und es kommt darauf an, wer die Bestellung bezahlt: Läuft sie über das Konto der bestellenden Firma, geben wir die Provision frei. Läuft sie über das Einzelkonto einer Person, die zu Ihrer Firma gehört, zahlen wir sie nicht - bei Unterweisungen, die das Arbeitsschutzgesetz verlangt, darf ein Arbeitgeber die Kosten nicht seinen Beschäftigten auferlegen.
Sie erhalten in beiden Fällen eine Nachricht mit der Entscheidung und ihrem Grund.
Unbedenklich und ausdrücklich erwünscht ist der umgekehrte Weg: Sie kaufen die Lizenzen selbst und schalten sie für Ihre Beschäftigten frei. Dafür brauchen Sie keinen Partnerstatus - eine Provision entsteht dabei nicht.
6. Was Sie nicht dürfen
Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, für NormProof zu sprechen oder von uns beauftragt zu sein. Sie dürfen unseren Kursen keine Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht haben - keinen staatlich anerkannten Abschluss, keine Personenzertifizierung, keine behördliche Zulassung. Insbesondere dürfen Sie nicht behaupten, ein Kurs erfülle eine gesetzliche Unterweisungs-, Belehrungs- oder Prüfungspflicht. Das tut er nicht; er bereitet darauf vor.
7. Ihre Angaben und Ihre Steuern
Für die Auszahlung brauchen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für die Abrechnung der Provision und für die uns treffenden steuerlichen Pflichten. Provisionen sind Einkünfte, die Sie selbst zu versteuern haben; wir können Sie dazu nicht beraten.
Transparenz statt Verbot
Sie dürfen auch Betriebe empfehlen, die Sie selbst beraten oder prüfen. Wir halten Transparenz für den besseren Weg als ein Verbot, das ohnehin niemand kontrollieren kann:
- Vor der Freischaltung Ihres Einladungslinks bestätigen Sie jeden Punkt der Transparenzbestätigung einzeln.
- Ihr Kunde sieht bei der Anmeldung, dass er über Ihre Empfehlung kommt und ob dafür eine Provision fließt.
- Ob berufliche Pflichten - etwa Unparteilichkeitsanforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder 17021 - einer Vergütung entgegenstehen, prüfen Sie eigenverantwortlich. Das können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen.
- Empfehlen ohne Provision: Sie können jederzeit dauerhaft auf die Vergütung verzichten. Ihre Empfehlungen werden weiter zugeordnet, Ihr Kunde sieht dann den Hinweis, dass Sie ohne Vergütung empfehlen.
So funktioniert es
- Partnerkonto anlegen (kostenlos) und Einladungslink erhalten
- Betrieben, die Schulungsdoku brauchen, den Link weitergeben
- Der Betrieb testet kostenlos und kauft, wenn es passt
- Ihre Provision erscheint automatisch in Ihrer Monatsabrechnung